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OVG Berlin, 07.05.1991 - 4 B 12.90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Genehmigung; Private Nebentätigkeit; Universitätsprofessor; Selbständige Gutachtertätigkeit; Materialprüfungsinstitut; Industrieauftrag
Verfahrensgang
- VG Berlin, 14.12.1989 - 7 A 137.88
- OVG Berlin, 07.05.1991 - 4 B 12.90
- BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 35.91
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.11.1968 - II C 98.63
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Berlin, 07.05.1991 - 4 B 12.90
Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, daß die beamtenrechtliche Priviligierung der Gutachtertätigkeit gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 LBG nicht auf den durch das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG geschützten engeren Bereich wissenschaftlicher Gutachtertätigkeit beschränkt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1968 - II C 98.63 - = Buchholz 421.2 Allgemeines Hochschulrecht Nr. 25).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2008 - 2 L 148/07
Nebentätigkeit; Interessenkollision
Ein für § 65 Abs. 2 BBG bedeutsamer Loyalitätskonflikt würde nur dann ausscheiden, wenn die umstrittene Tätigkeit mit der gesetzlichen Aufgabenstellung der Beklagten überhaupt nicht zu vereinbaren wäre und es auch nicht zulässig wäre, diese zu Dienstaufgaben zu machen (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 07.05.1991 - 4 B 12.90 -, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 29.10.1992 - 2 C 35/91 -, beide zit. nach juris).